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   OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - I-17 U 8/11   

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https://dejure.org/2012,9438
OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - I-17 U 8/11 (https://dejure.org/2012,9438)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2012 - I-17 U 8/11 (https://dejure.org/2012,9438)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2012 - I-17 U 8/11 (https://dejure.org/2012,9438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zvi-online.de

    InsO § 291 Abs. 2, § 292 Abs. 2
    Zur Pflicht des Treuhänders, vermeintliche Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche geltend zu machen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 291 Abs. 2; InsO § 292 Abs. 2
    Geltendmachung vermeintlicher Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche wegen unterbliebener Mitteilung einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Schuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Der Treuhänder ist für Klagen gegen den Insolvenzschuldner regelmäßig nicht legitimiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Treuhänder ist für Klagen gegen den Insolvenzschuldner regelmäßig nicht legitimiert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2012, 516
  • ZInsO 2012, 1183
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Halle, 22.07.2011 - 2 S 35/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Vollstreckungsgegenklage des Treuhänders bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 17 U 8/11
    Hiernach hat der Treuhänder (nur) die Gläubiger von der Abtretung nach § 287 Abs. 2 InsO zu unterrichten, die abgetretenen Forderungen von den Drittschuldnern einzuziehen und ggf. auch gegen sie gerichtlich geltend zu machen (vgl. Münchener Komm./Ehricke, InsO, § 292, Rn. 19; Uhlenbruck/Vallender, InsO, § 292, Rn. 24; a. A. LG Halle/Saale, U. vom 22.07.2011, 2 S 35/11), zu verwalten und zu verteilen sowie sonstige Leistungen des Schuldners - solche zur Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders nach § 298 Abs. 1 InsO oder nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 InsO - einzuziehen.

    Eine Zulassung der Revision war nicht geboten, und zwar auch nicht im Hinblick auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren IX ZR 116/11 (vorgehend AG Halle/Saale, 93 C 998/10 = LG Halle/Saale, 2 S 35/11).

  • BGH, 29.03.2012 - IX ZR 116/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Befugnis des Treuhänders zur Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 17 U 8/11
    Eine Zulassung der Revision war nicht geboten, und zwar auch nicht im Hinblick auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren IX ZR 116/11 (vorgehend AG Halle/Saale, 93 C 998/10 = LG Halle/Saale, 2 S 35/11).
  • LG Duisburg, 18.10.2010 - 4 O 178/09

    Bedeutung des Ablaufs der Abtretungsfrist für den Eintritt der beschränkenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 17 U 8/11
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. Oktober 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (4 O 178/09) teilweise abgeändert.
  • AG Halle/Saale, 20.01.2011 - 93 C 998/10

    Restschuldbefreiung: Prozessführungsbefugnis des Treuhänders für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 17 U 8/11
    Eine Zulassung der Revision war nicht geboten, und zwar auch nicht im Hinblick auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren IX ZR 116/11 (vorgehend AG Halle/Saale, 93 C 998/10 = LG Halle/Saale, 2 S 35/11).
  • VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17

    Geltung eines Beschlusses über die Zusammenrechnung der pfändbaren Bezüge im

    Die gegenteilige Auffassung, die - parallel dem Insolvenzverfahren - einen festen Beendigungszeitpunkt des Amtes des Treuhänders annimmt (so Töreki, NZI 2011, 72 unter Berufung auf Stephan, in: Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2014 § 287 InsO Rn. 59, wonach die Wirkungen der Abtretungserklärung mit deren Endtermin endeten; offen gelassen bei OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 2012 - I-17 U 8/11 - juris Rn. 16), führt ohne gesetzlichen Anhalt zu zufälligen Ergebnissen.
  • KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20

    Zahlungsanspruch des Insolvenzverwalters: Schuldbefreiende Wirkung von Zahlungen

    Die Erwägungen des OLG Düsseldorf in dem von dem Beklagten angeführten Urteil vom 2. März 2012, I-17 U 8/11, zum Umfang der gesetzlichen Aufgaben des Treuhänders nach § 292 InsO sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 270/19
    Für eine mittelbare Benachteiligung der Insolvenzgläubiger reicht es aber aus, wenn sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Anfechtungsprozess ergibt, dass die Möglichkeit der Gläubiger, sich aus dem Vermögen des Schuldners zu befriedigen, durch das Hinzutreten weiterer Umstände beeinträchtigt wurde (BGH ZInsO 2012, 1183 ff; BGH ZInsO 2012, 2338 ff).

    Es reicht aus, dass die Benachteiligung objektiv jedenfalls auch durch die angefochtene Rechtshandlung verursacht wurde (BGH ZIP 2000, 238 ff; BGH ZInsO 2012, 1183 ff).

  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 271/19
    Für eine mittelbare Benachteiligung der Insolvenzgläubiger reicht es aber aus, wenn sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Anfechtungsprozess ergibt, dass die Möglichkeit der Gläubiger, sich aus dem Vermögen des Schuldners zu befriedigen, durch das Hinzutreten weiterer Umstände beeinträchtigt wurde (BGH ZInsO 2012, 1183 ff; BGH ZInsO 2012, 2338 ff).

    Es reicht aus, dass die Benachteiligung objektiv jedenfalls auch durch die angefochtene Rechtshandlung verursacht wurde (BGH ZIP 2000, 238 ff; BGH ZInsO 2012, 1183 ff).

  • VG Berlin, 19.03.2015 - 26 K 267.13

    Zahlung von Besoldung

    Er bleibt insoweit auf Grund der Abtretungserklärung verwaltungs- und verfügungsbefugt (vgl. zu Vorstehendem AG Duisburg, Beschluss vom 24. März 2010 - 62 IK 86.03 - juris, Rn. 6 ff. m. w. N.; ihm folgend LG Duisburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 4 O 178.09 - juris, Rn. 27 ff.; offen gelassen vom OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 2012 - I-17 U 8/11, 17 U 8/11 - juris).
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